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Bußgeldbescheid

Häufig sind Bußgeldbescheide nicht korrekt und ein Einspruch kann sinnvoll sein.

Wichtig: Das Gesetz bestimmt eine Einspruchsfrist von 2 Wochen.

Gern können Sie uns den Bußgeldbescheid bzw. den Anhörungsbogen senden. Wir werden uns spätestens am nächsten Werktag mit Ihnen in Verbindung setzen und mitteilen, ob und was wir für Sie tun können.

Im Bußgeldverfahren ist die Angabe der Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden, hilfreich, da nur in verschwindend geringen Fällen die Kosten der Verteidigung vom Staat übernommen werden. Prozesskostenhilfe erhält man für ein Bußgeldverfahren leider nicht.


Bitte beachten: Mit der Übersendung entsteht KEIN Mandatsverhältnis und es entstehen KEINE Kosten.

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